Sie sind hier: Startseite » Fachanwälte

Fachanwälte


Hier finden Sie Mitglieder, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts Bereich führen.
Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen.
Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei ununterbrochen Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs und das Bestehen von drei fünfstündigen Klausuren, oft auch noch einer Fachgespräch genannten mündlichen Prüfung, gefordert. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig. Nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden oder wissenschaftlich publizieren.